Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
VergGr IIa BAT-O, § 1 TVG
Tarifliche Eingruppierung als Diplom-Medizinpädagogin - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
VergGr IIa BAT-O, § 1 TVG
(Tarifliche Eingruppierung als Diplom-Medizinpädagogin)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin im Land Berlin-Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; BAT-O § 22
Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin im Land Berlin-Brandenburg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.11.2009 - 59 Ca 11436/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 739/98
Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin - berufliche Schule
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Die Klägerin hat unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2000 (- 10 AZR 739/98 - ZTR 2000, 513 f.) gemeint, sie habe ab dem 01. Februar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT und ab dem 01. Januar 2009 nach Entgeltgruppe 13 TV-Ch.Sie ist Lehrkraft im Sinne der tariflichen Bestimmungen und fällt weder unter die besonderen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum BAT-O, noch unter die besonderen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1b zum BAT-O, auf welche es nach dem Sinn und Zweck der Regelung in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 ebenfalls ankommt, auch wenn die Anlage 1b zum BAT-O nicht ausdrücklich erwähnt ist (vgl. BAG vom 23.02.2000 - 10 AZ 739/98 -, ZTR 2000, 513).
Ob es sich bei der Gesundheitsakademie um eine berufliche Schule im Sinne des Landesschulrechts handelt, ist anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 739/98 - (ZTR 2000, 513) entschiedenen Fall unerheblich.
- BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97
Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt. …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Der Begriff "Arbeitsvorgang" ist von der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts weiterentwickelt worden und wird als eine unter Hinzuziehung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten verstanden (siehe z. B. BAG vom 31.07.2002 - 4 AZR 163/01 -, AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 30.09.1998 - 4 AZR 539/97 -, AP Nr. 257 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit dürfen nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 4 AZR 539/97 -, a. a. O., m. w. N.).
- BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98
Eingruppierung - Kreisjugendpfleger
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Für die Frage, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es danach entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (BAG, Urteil vom 08.09.1999 - 4 AZR 609/98 -, AP Nr. 270 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Für die Frage, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es danach entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (BAG, Urteil vom 08.09.1999 - 4 AZR 609/98 -, AP Nr. 270 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03
Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Abgesehen davon ist ein einheitlicher großer Arbeitsvorgang anzunehmen, wenn die gesamte Tätigkeit des Angestellten einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient und insoweit Funktionscharakter hat (vgl. BAG vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03 -, AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 -, AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; sowie BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter im Fall einer Erzieherin in der pädagogischen Betreuung, Anleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern im Freizeitbereich einer Sonderschule für lernbehinderte Kinder). - BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Abgesehen davon ist ein einheitlicher großer Arbeitsvorgang anzunehmen, wenn die gesamte Tätigkeit des Angestellten einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient und insoweit Funktionscharakter hat (vgl. BAG vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03 -, AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 -, AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; sowie BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter im Fall einer Erzieherin in der pädagogischen Betreuung, Anleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern im Freizeitbereich einer Sonderschule für lernbehinderte Kinder). - BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01
Eingruppierung: Restaurateurin im Museum
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Der Begriff "Arbeitsvorgang" ist von der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts weiterentwickelt worden und wird als eine unter Hinzuziehung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten verstanden (siehe z. B. BAG vom 31.07.2002 - 4 AZR 163/01 -, AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 30.09.1998 - 4 AZR 539/97 -, AP Nr. 257 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05
Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers nach dem BAT-O
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Denn mit der Vereinbarung eines Funktionsmerkmals als Tätigkeitsmerkmal haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass bei diesem tariflichen Tätigkeitsmerkmal alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind (BAG vom 7.6.2006 - 4 AZR 225/05 -, ZTR 2007, 35, m. w. N.). - BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
Eingruppierung: Erzieherin mit staatlicher Anerkennung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Abgesehen davon ist ein einheitlicher großer Arbeitsvorgang anzunehmen, wenn die gesamte Tätigkeit des Angestellten einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient und insoweit Funktionscharakter hat (vgl. BAG vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03 -, AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 -, AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; sowie BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter im Fall einer Erzieherin in der pädagogischen Betreuung, Anleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern im Freizeitbereich einer Sonderschule für lernbehinderte Kinder). - BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69
Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09
Abgesehen davon ist ein einheitlicher großer Arbeitsvorgang anzunehmen, wenn die gesamte Tätigkeit des Angestellten einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient und insoweit Funktionscharakter hat (vgl. BAG vom 07.07.2004 - 4 AZR 507/03 -, AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95 -, AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; sowie BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -, AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter im Fall einer Erzieherin in der pädagogischen Betreuung, Anleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern im Freizeitbereich einer Sonderschule für lernbehinderte Kinder).
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 14 Sa 2456/09
Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O bzw. TV-Charité
Die Beklagte benutzt diese Qualifikation der Klägerin sowohl in Prüfungsfragen als auch in der sonstigen Ausbildung unstreitig, streitig sind lediglich die zeitlichen Anteile (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.10, 13 Sa 2835/09 in einem Parallelfall).Die Beklagte meint nur, dass diese BAK die Tätigkeiten der Diplom-Medizinpädagogin darstelle, die bei ihr als Unterrichtsschwester tätig ist (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.10, 13 Sa 2835/09).
Denn diese Voraussetzung nennt die Berliner Landesbesoldungsordnung gerade nicht (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.10, 13 Sa 2835/09).
Die Revision war für die Beklagte wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG und im Hinblick auf die Zulassung der Revision in dem Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 13 Sa 2835/09, zuzulassen.
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. März 2010 - 13 Sa 2835/09 - wird zurückgewiesen.